Kosten- und Leistungsrechnung sowie kostendeckende Gebühr

Die Kosten- und Leistungsrechnung ist eine kurzfristige Erfolgsrechnung, bei der für ein bestimmtes abgeschlossenes Rechnungsjahr die Erlöse und die Kosten für das einfache Jahreserfordernis gemäß dem ÖWAVArbeitsbehelf 41 bzw. der ÖVGW RL W61 dargestellt werden. Das Verhältnis von Erlösen zu Kosten ist die Kostendeckung. Nach Multiplikation mit 100 ergibt sich der Kostendeckungsgrad in Prozent. Als Voraussetzung für die Bundesförderung und die Landesförderung ist die Kosten- und  Leistungsrechnung gemäß dem ÖWAV-Arbeitsbehelf 41 und in Anlehnung an die ÖVGW Richtlinie W61 zu erstellen.

Die Erlöse setzen sich zusammen aus:

  • den laufenden Gebühreneinnahmen und
  • den laufenden Einnahmen von Dritten.

Die Kosten setzten sich zusammen aus:

  • den Ausgaben für den laufenden Betrieb ausgenommen Finanzierungsausgaben,
  • den kalkulatorischen Kapitalkosten,
  • den Kostenverminderungen bei den kalkulatorischen Abschreibungen für jene Anteile der Anschaffungskosten, welche durch Subventionen und Anschlussbeiträge finanziert worden sind.

Die Gemeinden sind verstärkt mit der Festlegung bzw. Harmonisierung der Wasser- und Abwassergebühren konfrontiert und brauchen transparente, zahlengestützte Entscheidungsgrundlagen.

Die aufsichtsbehördliche Prüfung und Genehmigung von Gebührenverordnungen, Gebührenhaushalten und Darlehensaufnahmen bleibt auch bei den haushalts-rechtlichen Änderungen in Zusammenhang mit der Voranschlags- und Rechnungs-legungsverordnung 2015 – VRV 2015, BGBl. II Nr. 313/2015 bestehen. Dafür ist neben der Kosten- und Leistungsrechnung auch der Finanzierungsplan für die Investitionen und Sanierungen der folgenden 10 Jahre ein einfaches und anschauliches Instrument.

Die Verzeichnisse für Anlagen, Subventionen, Anschlussbeiträge und Schulden können zukünftig für die Eröffnungsbilanz nach der VRV 2015 aus den Excel-Tabellen einfach exportiert werden.

Das Erreichen von Mindestgebühren und die Unterschreitung maximaler Kosten-deckungsgrade sind Förderungsvoraussetzungen für die Bundesförderung
und die Landesförderung.

Die Excel-Arbeitsmappen sind ausschließlich für steirische Gemeinden, Verbände und Genossenschaften kostenfrei verwendbar. Sie benötigen einen geringen Speicherplatzbedarf, sind unabhängig von fremden Servern und verhelfen durch die Abstimmung mit dem Kontierungsleitfaden zur VRV zu Einsparungen bei Bearbeitungsaufwand und externen Beratungskosten.

Mit dem Bundesförderungsansuchen wird ein Betriebsabrechnungsbogen (BAB) vorgegeben (Excel-Format). Für die Berechnung bieten die Abteilung 14 und der Gemeindebund Steiermark gemeinsam ein Tabellenkalkulationsprogramm an, in welchem auch ein Finanzierungsplan enthalten ist.

Folgende Inhalte sind zu bearbeiten:

  • Verzeichnis der Anlagen gemäß dem Anschaffungswertprinzip
  • Verzeichnis der Subventionen
  • Verzeichnis der Anschlussbeiträge
  • Verzeichnis der Schulden
  • Betriebsüberleitungsbogen (BÜB) mit Rechnungsabschlussdaten für Ausgaben
  • BAB mit Rechnungsabschlussdaten für Einnahmen
  • Finanzierungsplan der folgenden 10 Jahre für Sanierungen und Neuinvestitionen als Liquiditätsvorschau

Quelle: Broschüre „VORSORGEN!“ des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 14 – Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit