Artikel mit dem Schlagwort: Kostenrechnung

Aktualisierung Gebührenordnungen

Allgemeines

Die Textierung und die kostenmäßigen Grundlagen (Berechnung Einheitssatz) der Gebührenordnungen für Trinkwasser und Abwasser sind bereits mindestens 10 Jahre alt. Ebenso sind die Gebühren im Wesentlichen seit Jahren unverändert.

In den nächsten Jahren müssen für die Finanzierung von notwendige Sanierungen und Ortsnetzerweiterungen Rücklagen geschaffen werden

Durchzuführende Leistungen

Aktualisierung der Texte (Gesetzesänderungen, -novellierungen, …) und Vorschlag für eine Anpassung der Gebühren aufgrund der Indexsteigerung und der Schaffung notwendiger Rücklagen.

Ebenso wird die Wasserleitungsordnung an die Normenentwicklung aktualisiert und eventuelle Widersprüche mit der Wassergebührenordnung behoben.

Kosten- und Leistungsrechnung sowie kostendeckende Gebühr

Die Kosten- und Leistungsrechnung ist eine kurzfristige Erfolgsrechnung, bei der für ein bestimmtes abgeschlossenes Rechnungsjahr die Erlöse und die Kosten für das einfache Jahreserfordernis gemäß dem ÖWAVArbeitsbehelf 41 bzw. der ÖVGW RL W61 dargestellt werden. Das Verhältnis von Erlösen zu Kosten ist die Kostendeckung. Nach Multiplikation mit 100 ergibt sich der Kostendeckungsgrad in Prozent. Als Voraussetzung für die Bundesförderung und die Landesförderung ist die Kosten- und  Leistungsrechnung gemäß dem ÖWAV-Arbeitsbehelf 41 und in Anlehnung an die ÖVGW Richtlinie W61 zu erstellen.

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Studien, Untersuchungen

Aufgrund von Ideen oder Wünschen des Auftraggebers erfolgt eine Aufbereitung der Rahmenbedingungen und Ziele. Es werden Lösungsvorschläge meist in mehreren Varianten entworfen und mit dem Auftraggeber besprochen.

  • Generelle Studien
  • Trassenstudien für Leitungen;
  • Regenwasserbewirtschaftungskonzepte;
  • Kosten- und Leistungsrechnungen, mehr dazu …;
  • Variantenuntersuchungen

Das Ziel von Studien udgl. ist es, die Grundlagen für die Grundsatzentscheidung zur Umsetzung eines Vorhabens zu schaffen.

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