Warum Kosten- und Leistungsrechnungen

Gemeinden sind verstärkt mit der Festlegung bzw. Harmonisierung der Abfall-, Wasser- und Abwassergebühren konfrontiert und brauchen transparente, zahlengestützte Entscheidungsgrundlagen.

Die aufsichtsbehördliche Prüfung und Genehmigung von Gebührenverordnungen, Gebührenhaushalten und Darlehensaufnahmen bleibt auch bei den geplanten haushaltsrechtlichen Änderungen im Zusammenhang mit der VRV 2015 bestehen.

Das Erreichen von Mindestgebühren und die Unterschreitung maximaler Kostendeckungsgrade sind Förderungsvoraussetzungen für die Bundesförderung und die Landesförderung für Abwasserentsorgung und Wasserversorgung.

Aufgaben und Funktionen der Kosten- und Leistungsrechnung

Die Kosten- und Leistungsrechnung hat die Aufgabe, Informationen über den Status quo so wie über die zu erwartenden Folgen bestimmter Handlungsmöglichkeiten bereitzustellen. Sie bildet eine Grundlage für aktuelle und zukünftige Entscheidungen und übernimmt damit eine Ermittlungs-, Informations-, Prognose-, Vorgabe- und Kontrollfunktion. Die Kosten- und Leistungsrechnung ist daher aufgrund ihrer Funktionsmöglichkeiten für folgende Aufgaben einsetzbar:

  • zur Kalkulation von Gebühren
  • als Entscheidungsgrundlage für geplante Maßnahmen
  • zur Kostenabgrenzung von Abwasserentsorgungsleistungen von den übrigen Leistungen
  • für die Ermittlung des Betriebsergebnisses und für die Bewertung von selbst errichteten Anlagen

Lösung mittels Excelmappe der A14 und des Gemeindebundes

Ein gleichartiges Berechnungsprogramm für alle drei Gebührenhaushalte (Wasser, Abwasser und Abfall)

  • Kosten- und Leistungsrechnung mit Betriebsabrechnungsbogen für Förderungen
  • Verzeichnisse für Vermögen, Schulden und Subventionen
  • Finanzierungsplan für Sanierungen und Neuerrichtungen für 10 Jahre

Vorteile:

Quelle: Seminarunterlagen „Grundlagen und Aufbau einer Gebührenkalkulation“

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