Vorentwurf Erweiterung Wasserversorgung

Ausgangslage

Die Gemeinde Pernegg an der Mur beabsichtigt im Ortsteil Zlatten die Wasserversorgung in der Eisenpassstraße zu erweitern. Damit sollen die noch nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Objekte erreicht werden. Es wird angestrebt diese Baumaßnahme im Jahr 2021 zu realisieren. In diesem Bereich besteht auch eine größere private Wasserversorgungsanlage (WVA Horn), die mehrere Abnehmer hat. Im Rahmen der Erstellung des Vorentwurfes soll auch die mögliche (teilweise) Einbindung von Anlagen der WVA Horn untersucht werden.

Auftrag

Die Gemeinde Pernegg an der Mur beauftragte das ZT-Büro Reisner mit der Erstellung eines Vorentwurfes. Dieser hat zum Ziel:

  • Untersuchung einer möglichen (teilweisen) Einbindung der Anlagen der WVA Horn in das Ortsnetz der Gemeinde.
  • Erstellung eines Planungskonzeptes samt Kostenschätzung und Terminplan.

Planungskonzept

Aufgrund der Längserstreckung des Planungsgebietes können ein Großteil der Wohnobjekte über eine 850 m lange Hauptleitung DA90 PN10 erschlossen werden. Für den Lindenweg ist ein rd. 50 m langer Stichstrang DA63 notwendig.

Die geplante Versorgungsleitung kann nicht auf den Feuerlöschfall (Betriebsfall 2) bemessen werden. Der Einbau eines Hydranten für eine rasche Wasserentnahme ist trotzdem sinnvoll. Am Ende der Versorgungsleitung soll auf jeden Fall ein Entlüftungshydrant eingeplant werden.

Zukünftige Anschlüsse im Straßenbereich (vor allem bei Asphalt) sind bereits vorzubereiten und bis außerhalb der Straße zu verlegen.

Die Geländehöhe im Bereich des Anschlusses an den Bestand beträgt rd. 485 m ü. A. Beim Ende des Planungsgebietes und dem höchst gelegenem Wohnobjekt beträgt die Geländehöhe rd. 534 m ü. A. Der Mindest-Wasserspiegel im Hochbehälter liegt bei rd. 563 m ü. A. Der Ruhedruck des HB Zlatten beträgt demnach zwischen 3 und 8 bar im Bereich des Planungsgebietes.

Im Betriebsfall 1 kann für die westlichsten Objekte wahrscheinlich der Richtwert von 3,0 bar nicht eingehalten werden.

Gemäß der ÖNORM B 2538:2018 sind für die hydraulische Berechnung und Bemessung der Versorgungsleitungen folgende Annahmen zu Grunde zu legen:

  • Betriebsfall 1: größter stündlicher Verbrauch an verbrauchsreichen Tagen;
  • Betriebsfall 2: (Brandfall): Löschwasserbedarf bei einem mittleren stündlichen Verbrauch an verbrauchsreichen Tagen;
  • Betriebsfall 3: Behälterfüllung.

Für den Betriebsfall 1 beträgt der Richtwert für den Mindestbetriebsdruck 3,0 bar. Bei nachträglichen lokal begrenzten Erweiterungen des Versorgungsgebietes sind Unterschreitungen der Richtwerte zulässig.