Artikel der Kategorie: Leistungen

Beratung und Projektvorbereitung

Beratung, Projektvorbereitung und Unterstützung bei:

  • Bewilligungsverfahren;
  • der Förderungsabwicklung;
  • technischen Fragen;

Beratung hinsichtlich der notwendigen Planungs- bzw. Leistungsphasen für ein beabsichtigtes Bauvorhaben.

Definition von Aufgabenstellungen (Projektsideen), im Bezug auf Umfang des Vorhabens und Zielvorgaben für die Planungsaufgaben.

Zusammenstellen und Beschaffen der Grundlagen für weitere Planungsentscheidungen.

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Studien, Untersuchungen

Aufgrund von Ideen oder Wünschen des Auftraggebers erfolgt eine Aufbereitung der Rahmenbedingungen und Ziele. Es werden Lösungsvorschläge meist in mehreren Varianten entworfen und mit dem Auftraggeber besprochen.

  • Generelle Studien
  • Trassenstudien für Leitungen;
  • Regenwasserbewirtschaftungskonzepte;
  • Kosten- und Leistungsrechnungen, mehr dazu …;
  • Variantenuntersuchungen

Das Ziel von Studien udgl. ist es, die Grundlagen für die Grundsatzentscheidung zur Umsetzung eines Vorhabens zu schaffen.

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Beitragsbild: Fotolia

Ausschreibung und Angebotsbewertung

Aufbauend auf ein Detailprojekt (oder ähnlichem) werden die technischen und rechtlichen Ausschreibungsunterlagen (Leistungsverzeichnis samt Angebots- und Vertragsbedingungen) erstellt;
Durchführung der Bekanntmachung und Beantwortung von Anfragen;
Mitwirkung bei der Angebotseröffnung;
Erstellung eines Prüfberichtes samt Preisspiegel;
Mitwirkung bei der Auftragserteilung.

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Örtliche Bauaufsicht, Kollaudierung

Überwachung auf vertragsgemäße Herstellung gemäß den Ausführungsplänen, Vorschriften usw.;
Überwachen des Bauzeitplanes.

Kontrolle der für die Abrechnungen erforderlichen Massen und Prüfung der Rechnungen.

Erstellung der Unterlagen für die:
– erforderliche wasserrechtliche Überprüfung;
– Kollaudierung nach den Richtlinien der Fördergeber

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Was kostet das?

Ich verrechne meine Leistungen nach folgenden Arten:

  • nach objektspezifischen Aufwandswerten ( zB. Laufmeter); unabhängig von den tatsächlichen Baukosten.
  • als Pauschale, wenn die Leistung eindeutig definiert ist.
  • nach Aufwand, wenn Art und Umfang der Leistung noch nicht genau bekannt sind.

Es sind auch Mischformen der oben angeführten Verrechnungsarten möglich!

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