Wasserrechtliche Bauaufsicht für Kläranlage

Mit Bescheid der BH Bruck-Mürzzuschlag, erhielt die Gemeinde die wasserrechtliche Bewilligung für

  1. die Verwendung eines Nutzwasserbrunnens (Brauchwasser) am Kläranlagenareal zur Wasserversorgung der ARA P mit Grundwasserentnahme von max. 10 l/s bzw. 50 m3/Tag.
  2. die Anpassung der Kläranlage P an den Stand der Technik auf den Grundstücken Nr. 137/2, 133/1 und 132, mit Einleitung der gereinigten Abwässer in die Mur im Ausmaß von 17,6 l/s bzw. 63,4 m3/h bzw. 440 m3/d (Trockenwetterwassermenge mit Fremdwasseranteil) bzw. 24,2 l/s bzw. 87 m3/h bzw. 975 m3/d (Regenwetterwassermenge).

Zur Überwachung der Bauausführung für den Fachbereich Wasserbautechnik wurde seitens der Wasserrechtsbehörde Herr Dipl.-Ing. Johann Reisner, Ziv.-Ing. für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Am Hang 8, 8111 Gratwein-Straßengel, als Bauaufsicht bestellt.