Fristverlängerung und Anpassung Kläranlage

Ausgangslage

Die Gemeinde betreibt seit Herbst 1995 eine Kläranlage für 2 400 EW. Bei der wasserrechtlichen Bewilligung im Jahre 1991 wurde das Wasserrecht für die Dauer von 30 Jahren, das ist bis zum 31.12.2022 verliehen.

Für das Jahr 2019 nahm die Gemeinde am Kläranlagen-Benchmarking des ÖWAV teil. Alle zwei Monate wird eine Fremduntersuchung durchgeführt.

Aus den beiden oa. Unterlagen ist ersichtlich, dass

  • es seit 2017 häufig Überschreitungen der bewilligten Zulauffracht von 2 400 EW auftreten.
  • Die Kläranlage aber trotzdem die geforderten Ablaufwerte immer eindeutig unterschreitet.

Angebotene Leistungen

Erstellung der Unterlagen für das Ansuchen um Verlängerung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Kläranlage. Im Wesentlichen bestehend aus:

  • Technischem Bericht mit
    • Auflistung der wasserrechtlich relevanten Änderungen,
    • Stellungnahme zu den Auflagen
    • der derzeitige Auslastung und Reinigungsergebnissen
  • Berechnung der maximalen Kläranlagenkapazität nach dem Stand der Technik
    • falls erforderlich eine Immissionsbetrachtung
    • Ansuchen eines neuen Konsens
  • Nachweis der Klärschlammentsorgung
  • falls notwendig ein Bericht der AUVA samt Stellungnahme der Gemeinde
  • Bescheinigung Elektroinstallation

Weiters wird ein Konzept erstellt, wie die Erhöhung des Konsenses (auf 2 700 bis 3 000 EW) durchgeführt werden soll. Die Ausarbeitung der Unterlagen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde in Absprache mit der Wasserrechtsbehörde.