SW-, WV- und RW-Anlagen für Wohnobjekt

Wasserversorgung

Der Anschluss (PE DA40 PN10) zur Wasserversorgung erfolgt rd. 11 m südlich des gegenständlichen Baugrundstückes an einer bestehenden Hauptwasserleitung.

Schmutzwasser

Die Einleitung der Schmutzwässer erfolgt über ein Kleinpumpwerk DN 1500 und eine Druckleitung PE80 DA50 PN10 in den Hausanschlusskanal STZ DN150 des Objektes Straße 52. Dieser Hausanschlusskanal mündet in den öffentlichen Mischwasserkanal STZ DN 350 in der Straße.

Die Förderleistung der Pumpe beträgt rd. 1,7 l/s. Die Dimensionierung und ein Datenblatt der Schmutzwasserpumpe (mit Schneidrad) liegen bei.

Die Druckleitung mündet auf Grdst. 488/5 in einen Energieumwandlungsschacht. Von diesem Schacht wird ein rd. 3 m langer Freigefällekanal DN 150 bis zur Einmündung mittels Abzweiger in den bestehenden Hausanschlusskanal verlegt.

Diese Schmutzwasserableitung wird auf den Grdst. 486/2, 486/3 und 488/5 verlegt. Die Zustimmung der betroffenen Grundstücksbesitzer liegt vor.

Regenwasser

Laut Bodengutachten sind:

Die oberflächennah anstehenden Bodenschichten aus Schluffen und Feinsanden mit unterschiedlich hohem Tongehalt lassen Durchlässigkeiten von 1 x 10-7 m/s < kf < 1 x 10-8 m/s erwarten. In diesen Böden sind nur äußerst geringe Versickerungsraten zu erwarten.

Bei den Bodenaufschlüssen zeigte sich, dass ab einer Tiefe von rd. 3,3 m „Kies, sandig“ zu erwarten ist. Für diese wurde von SCHIPPINGER eine Durchlässigkeit von 1 x 104 m/s bis 1 x 10-6 m/s abgeschätzt.

Die bestehende Umzäunung bestehend aus einem Maschendrahtzaun mit Einzelfundamenten bleibt bestehen. Der an der Nordseite des Grundstückes bestehende Betonsockel gehört zum Grundstück des Nachbarn!

Dachflächen

Die Dachflächen des Wohnhauses werden in zunächst in einen Regenwasser-Speicher (mit einem Nutzinhalt von 6 m3) gesammelt. Dieser ist ein vorgefertigter Kunststoffbehälter samt der erforderlichen Inneninstallation zur Regenwassernutzung.

Die Regenwassernutzung erfolgt im Garten zur Bewässerung eines Gemüsegartens, Blumen, der Rasenflächen und eines Schwimmbades. Der Überlauf DN 200 des Regenwasser-Speichers wird in den Sickerschacht 1 aus Betonfertigteilen DN 2000 eingeleitet.

Die Dachflächen der Garage werden direkt in den Sickerschacht 2 aus Betonfertigteilen DN 2000 eingeleitet.

Die beiden Sickerschächte wurden gemäß dem „Versickerungsprogramm des ÖWAV“ berechnet. Die Bemessungsregendaten wurden von der eHYD-Homepage heruntergeladen. Die beiden Sickerschächte werden gemäß den Baugrundsätzen der ÖNORM B 2506-1:2013 Punkt 7.3 ausgeführt. Die Sickerschachttiefe beträgt rd. 2,8 m und die Baugrubentiefe mind. 3,3 m (auf jeden Fall bis zum sickerfähigen Untergrund. Die Ummantelung mit Kies wird in einer Stärke von 1 m ausgeführt.

Zufahrt

Die Zufahrt ist gemäß ÖWAV-Regelblatt 45 dem Flächentyp F2 zuzuordnen. Dieser Flächentyp kann über Rasensysteme mit einer Deckschicht aus mindestens 10 cm Oberboden entwässert werden. Die Entwässerungsflächen der Zufahrt werden soweit als möglich in den angrenzenden Rasenflächen zur Versickerung gebracht bzw. über Asphaltmulden vor der Garage und der Einfahrt über eine Rasenmulde in einen Versickerungsstreifen eingeleitet.

Die Überdeckung ist als Rasenmulde ausgebildet und die belebte Bodenzone hat eine Mindestdicke von 10 cm. Die Versickerungsstreifen haben eine durchgehende Breite von 80 cm und eine Mindesttiefe von 80 cm. Ein Dränrohr DN 100 wird in einer Tiefe von 70 cm verlegt. Die Mulde und das Drainagerohr weisen ein Gefälle von 5 o/oo in Richtung des jeweiligen Sickerschachtes auf. Die Sickerwässer werden in den Sickerschacht 1 und 2 abgeleitet.

Terrasse

Die Terrasse entwässert flächig in die angrenzende Wiese.

Drainagewässer

Drainageleitungen werden entlang der Sohle verlegt. Eventuell anfallende Drainagewässer werden in einen Drainageschacht DN 1000 eingeleitet. Der Drainageschacht wird als Sickerschacht ausgebildet (ebenso wie die beiden Sickerschächte 1 und 2).