Eine Gemeinde hat (zusammen mit dem VERBUND) mich mit der Aufschließung für rd. 16 Einfamilienhäusern und mehrere Geschoßwohnbauten auf den Gründen eines ehemaligen Dampfkraftwerkes beauftragt.
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Wasserrechtliche Bauaufsicht für Kläranlage
Mit Bescheid der BH Bruck-Mürzzuschlag, erhielt die Gemeinde die wasserrechtliche Bewilligung für
- die Verwendung eines Nutzwasserbrunnens (Brauchwasser) am Kläranlagenareal zur Wasserversorgung der ARA P mit Grundwasserentnahme von max. 10 l/s bzw. 50 m3/Tag.
- die Anpassung der Kläranlage P an den Stand der Technik auf den Grundstücken Nr. 137/2, 133/1 und 132, mit Einleitung der gereinigten Abwässer in die Mur im Ausmaß von 17,6 l/s bzw. 63,4 m3/h bzw. 440 m3/d (Trockenwetterwassermenge mit Fremdwasseranteil) bzw. 24,2 l/s bzw. 87 m3/h bzw. 975 m3/d (Regenwetterwassermenge).
Zur Überwachung der Bauausführung für den Fachbereich Wasserbautechnik wurde seitens der Wasserrechtsbehörde Herr Dipl.-Ing. Johann Reisner, Ziv.-Ing. für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Am Hang 8, 8111 Gratwein-Straßengel, als Bauaufsicht bestellt.
Einbau Siebrechen
Auszug aus dem Angebotsschreiben:
Derzeitige Situation:
Ein Großteil der Schmutzwässer aus dem Ortsnetz der Marktgemeinde wird der Kläranlage über einen Freigefällekanal zugeleitet. Ein Pumpwerk auf dem Kläranlagengrundstück hebt diese Schmutzwässer zum Rechen im Betriebsgebäude. In einen Kanalschacht (S1) unmittelbar vor diesem Pumpwerk werden die Sickerwässer aus einer Kompostierung der ASFINAG mittels einer Druckleitung eingeleitet. In die Verbindungsleitung zwischen dem Kanalschacht S1 und dem Pumpwerk sind Schieber eingebaut, mit welchen ein Notüberlauf in Betrieb genommen werden kann.
WeiterlesenÖrtliche Bauaufsicht, Kollaudierung
Überwachung auf vertragsgemäße Herstellung gemäß den Ausführungsplänen, Vorschriften usw.;
Überwachen des Bauzeitplanes.
Kontrolle der für die Abrechnungen erforderlichen Massen und Prüfung der Rechnungen.
Erstellung der Unterlagen für die:
– erforderliche wasserrechtliche Überprüfung;
– Kollaudierung nach den Richtlinien der Fördergeber

