Im Juli gelangten größere Mengen an Wasser über ein Überlaufrohr in den Heizraum der Klägerin. Es wurde der Keller abgesaugt und gereinigt auch der HA-Kanal wurde abgesaugt gespült und gereinigt und dabei eine Verstopfung, die nicht behoben werden konnte, festgestellt.
Daraufhin wurde eine Kamerabefahrung durchgeführt. Bei dieser wurde festgestellt, dass nach etlichen Metern aufgrund von Hindernissen kein Weiterkommen für die Kamerabefahrung mehr möglich war.
Die Klägerin beschuldigt nun die Beklagte ihren HA-Kanal bei Arbeiten zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Nachbargrundstück abgerissen zu haben.
Ich wurde nun beauftragt Befund und Gutachten unter anderem über folgende Fragen zu erstellen:
- Erfolgte der Anschluss des HA-Kanales der Klägerin an das öffentliche Kanalnetz über das Nachbargrundstück auf dem ein Wohnhaus errichtet wurde?
- Wurde dieser HA-Kanal im Zusammenhang mit den Bauarbeiten abgerissen bzw. zerstört und war dies die Ursache für den Wassereintritt im Keller?
- War der Verlauf des HA-Kanales über das Nachbargrundstück aufgrund der Aktenlage oder in der Natur ersichtlich und ab wann konnte dies bei den Bauarbeiten erkannt werden?