Nicht-amtlicher SV für Wasserbau

Auftrag

Für die Generalsanierung mit Zu- und Umbau einer Mehrzweckhalle, eines Gasthauses, des Marktgemeindeamtes und Neubau Musikheim samt Errichtung von Parkplätzen wurde ich von der Marktgemeinde Gratwein-Straßengel zum nichtamtlichen Sachverständigungen für Wasserbau beauftragt.

Vom Büro M ZT-GmbH wurde für die Oberflächenentwässerung des Gemeindezentrums Gratwein-Straßengel ein Einreichprojekt erstellt. Vom Büro Architekt ZT GmbH wurde die Schmutzwasserkanalisation des Gemeindezentrums Gratwein-Straßengel geplant.

Oberflächenentwässerung

Beschreibung des Projektes

Die Bemessungsregendaten des Gitterpunktes 5106 der ehyd-Datenbank wurde für die Bemessung der Anlagenteile herangezogen. Die einzelnen Entwässerungsflächen wurden gem. ÖWAV-Regelblatt 45 den Flächentypen von F1 bis F3 zugeordnet. Die Abflussbeiwerte wurden gemäß ÖNORM B 2506-1:2013 gewählt. Die Bemessung der Regenwasser-Sickeranlagen und -Leitungen erfolgt gemäß der ÖNORM B 2506-1:2013. Die Bemessung des Sedimentationsschachtes C1 erfolgt gemäß DWA-Merkblatt 153.

Für die Regenwasserkanalisation und die Sickeranlagen westlich des Marktgemeindeamtes wurde ein 5-jährliches Regenereignis zugrunde gelegt. Begründet wurde dies mit den geringen zu erwartenden Beeinträchtigungen bei Überlaufen der Anlagen. Die Anlagen am östlichen Parkplatz wurden für ein 10-jährliches Regenereignis ausgelegt.

Teile der Dachflächen des südlichen und östlichen Bereiches des Bauvorhabens werden direkt in die neu zu errichtende Sickerschachtanlage A eingeleitet. Diese besteht aus zwei Sickerschächten DN 2500 (Tiefe 9,0 m), die nebeneinander angeordnet werden. Die Park-, Verkehrs- und sonstige Flächen in diesem Bereich werden, zur Vorreinigung, über zwei Sickermuldenanlagen geleitet und anschließend in der Sickerschachtanlage A versickert.

Die Entwässerung des östlichen Parkplatzes samt der an ihn angrenzenden Dachflächen wird neu errichtet. Da diese Parkflächen den Flächentyp F3 zugeordnet wurden, wird vor der Versickerung dieser Regenwässer ein Technischer Filter samt Vorreinigung (Sedimentation) vorgeschaltet. Der Sedimentationsschacht C1 und der Sickerschacht B (Tiefe 9,0 m) bestehen aus Schächten DN 2500. Der Technische Filter im Sickerschacht B hat eine Mindeststärke von 30 cm und es besteht die Möglichkeit der Probenentnahme.

Der Betrieb, die Kontrolle und die Wartung hat gemäß den ÖNORMen B 2506-1 Pkt. 8 und B 2506-2 Pkte. 6.3.3 und 6.5.4 sowie ÖWAV-Regelblatt 45 Pkt. 8 zu erfolgen.

Auszug aus den Auflagen

  • Die Sickerleistung und die Schluckfähigkeit der Versickerungsanlagen sind durch ständige Kontrolle, Wartung und Pflege sicherzustellen. Die Mindestanforderungen für Betrieb, Kontrolle und Wartung sind der ÖNORM B 2506, Teil 1 (Kapitel 8) und Teil 2 (Kapitel 6.3.3. und 6.5.4.), zu entnehmen.
  • Für das technische Filtermaterial ist spätestens zur Überprüfung der Nachweis einer Zertifizierung gem. ÖNORM B 2506-3 nachzuweisen.

Schmutzwasserkanalisation

Beschreibung des Projektes

Im Bereich des östlichen Parkplatzes und dem Marktgemeindeamt wird die Schmutzwasserkanalisation neu errichtet. Die bestehende Kanalisation samt Fettabscheider wird abgetragen. Da die Südwestecke des Musikerheimes über den bestehenden Kanal errichtet wird, muss dieser in diesem Bereich neu errichtet werden.

Die Entwässerung der Untergeschoße erfolgt im freien Gefälle. Im Längenschnitt wurde die Rückstauebene mit – 1,33 m angegeben. Sie liegt damit um rd. 1,4 m über dem FOK der Untergeschoße. Im Schacht 11 ist im Projekt eine Rückstauklappe angeordnet.

Lt. Projekt werden die Schmutzwasserrohre DN 150 mit mind. 2 % Gefälle verlegt. Die Schächte werden als DN 1000 ausgeführt. Wartungs- und Kontrollöffnungen sind vorgesehen.

Auszug aus den Auflagen

  • Der Rückstauverschluss ist entsprechend der ÖNORM 2501:2016 als Typ 3 gemäß ÖNORM EN 13564-1 auszuführen.