Im Vorfeld des Prozesses holte die Partei bereits ein Gutachten von mir ein, um vielleicht schon eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Es kam dann doch zu einem Prozeß mit der Erstellung eines Gutachtens durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen.
Ich beriet die Partei bezüglich des Fragerechtes an den Gerichtsgutachter. Aber auch um begründete Einwände gegen das Gutachten vorzubringen, damit das Gerichtsgutachten im Sinne der Partei ergänzt bzw. abgeändert wird.