Vorgeschichte
Im November 2015 wurde von der Antragstellerin ein Beweissicherungsantrag mit der Begründung gestellt, dass das Carport des Nachbarn eine Versiegelung der Oberfläche bewirkt und die Oberflächenentwässerung nicht ausreichend dimensioniert ist. Dadurch kommt es zu einem Eindringen in den Boden und Unterspülung und Aufweichung des Grundes der Antragstellerin.
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